Die Vorstudie zum Projekt Neue Donaubrücke hat die verschiedenen Brückenstandorte untersucht. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass eine neue Brücke östlich der bestehenden Brücke am verkehrswirksamsten ist. Der Standort ist somit als bester aus der Studie hervorgegangen. Eine „einfache Adaptierung“ ist baulich auch nicht möglich.
Die vor der UVP-Einreichung prognostizierten Kosten für den Abschnitt „Knoten B3 (OÖ) – Neue Donaubrücke – Knoten Pyburg B123 (NÖ) sowie den Neubau der Bestandsbrücke betrugen rund 168 Millionen Euro.
Für den Bau der Neuen Donaubrücke, den Tragwerkstausch der Bestandsbrücke, sämtlicher Zu- und Abfahrtsknoten, Radwege sowie den Bereich der Anbindung an die B1 liegen die Gesamtkosten bei rund 230 Millionen Euro. Darunter fallen auch Mehrkosten aus der geänderten Streckenführung, den Maßnahmen aus dem UVP-Verfahren sowie aus Material- und Energiepreissteigerungen.
55 Prozent der Kosten übernimmt das Land Oberösterreich, 45 Prozent das Land Niederösterreich.
Sowohl auf der neuen Donaubrücke wie auf der Bestandsbrücke werden Geh- und Radwege errichtet, um eine adäquate Verbindung zwischen den beiden Bundesländern zu schaffen. Die direkte Anbindung der Donaubrücke zum Betriebsgebiet Eco Plus entlang der Umfahrung bleibt aufrecht. Auch die Anbindung an den Donauradweg ist sichergestellt. Alle neu errichteten Anlagen werden selbstverständlich barrierefrei gestaltet.
Der Start zu den Bauarbeiten war für 2024 egeplant. Durch das BVwG-Verfahren sind Baustart und Fertigstellung auf unbestimmte Zeit verzögert. Ab Baubeginn ist mit einer Dauer von 3 Jahren zu rechnen.
Im Juli 2022 wurde das Projekt für den Neubau der Donaubrücke bei Mauthausen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. Im Februar 2024 erfolgte der positive Bescheid. Bereits im September 2023 hatten Gutachter:innen die Umweltverträglichkeit bestätigt und einen Maßnahmenkatalog veröffentlicht, der unter anderem Ersatzaufforstungen und die Anlage eines Amphibienteichs umfasst.
Das UVP-Verfahren, das bei großen Bauvorhaben wie diesem notwendig ist, prüft Umweltaspekte und bezieht die Öffentlichkeit ein. Nach mehreren Beschwerden aus beiden Bundesländern wurde der Bescheid im April 2024 an das Bundesverwaltungsgericht Wien weitergeleitet, das im Juli 2024 in einem Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Beschwerden bestätigte.
Alle Planungsarbeiten, wie etwa die Zufahrtswege zur Baustelle oder geologische Sondierungen, wurden umfassend auf ihre ökologische Verträglichkeit geprüft. Arbeiten in der Donau für den Bereich Wasserökologie werden auf die Laichzeiten der Fische abgestimmt. Sondierungen in ökologisch sensiblen Bereichen wurden bewusst in den Winter verlegt. Um Wildtieren wie Rehen und Hirschen sichere Wanderungen zu ermöglichen und Wildunfälle zu vermeiden, ist für den Zubringer zur neuen Brücke eine Wildquerungshilfe geplant.
Die Umweltverträglichkeit wurde bereits im September 2023 von GutachterInnen bestätigt. Der dazugehörige Maßnahmenkatalog sieht beispielsweise Ersatzaufforstungen im Ausmaß von 2,7 Hektar oder die Errichtung eines neuen Amphibienteichs vor.
Die neue Donaubrücke inkl. der erforderlichen Vorlandbrücken werden so gestaltet, dass der Hochwasserabfluss weiterhin gewährleistet ist und es keine Auswirkungen auf die AnrainerInnen und die Schifffahrt geben wird.
Im Rahmen der Vorstudie „Donaubrücke Mauthausen 2018“ wurden mögliche Standorte (Ost, Bestand und West) der Donaubrücke gemäß folgender Kriterien untersucht:
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien zeigte sich, dass der Standort Ost ideal für die neue Donaubrücke ist. Ein weiterer Pluspunkt: Die bereits bestehende Schneise für die Hochspannungsleitung im Bereich des Donauwaldes kann genützt werden.
Im Zuge des Vorprojektes wurden die Lebensräume und Wanderkorridore der im Projektraum lebenden Tiergruppen erhoben und auf mögliche Konflikte hin überprüft.
Um
Wildtiere wie Rehe, Hirsche etc. gefahrlose Wanderbewegungen zu ermöglichen und
für den Hochwasserfall Ausweichrouten zu bieten, ist für den Zubringer zur
neuen Brücke eine Wildquerungshilfe vorgesehen. Die Planungen erfolgten in
enger Abstimmung mit der Jägerschaft.
Im Zuge der Einreichplanung für das Projekt wurde eine lärmtechnische Untersuchung, basierend auf den prognostizierten Verkehr, durchgeführt. Anhand des Ergebnisses dieser Untersuchung werden – wo erforderlich – Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt oder die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen adaptiert und auf den prognostizierten Verkehr angepasst. Dies stellt auch einen wesentlichen Bestandteil des UVP-Genehmigungsverfahrens zur neuen Donaubrücke Mauthausen dar.
Im Sommer 2021 wurde seitens ecoplus die Adaptierung des Lärmschutzdamms entlang der Umfahrung B123 Pyburg-Windpassing umgesetzt. Hierzu entstand eine 8 Meter hohe Lärmschutzwand. Diese beginnt beim Kreisverkehr Windpassing und verläuft entlang der B123 Richtung Mauthausen bis etwa zur Mitte der Umfahrung.
Im Bereich Alt Pyburg – Pyburg wird der Verkehr um etwa 1.700 Fahrzeuge pro Tag verringert. Bei Arthof-Stögen kommt es zu einer täglichen Entlastung von rund 1.200 Fahrzeugen. In Rems sinkt der Verkehr um etwa 1.500 Fahrzeuge pro Tag. Diese Zahlen basieren auf Verkehrsprognosen im Vergleich zum Referenzjahr 2035.
Eine neue Brücke ist notwendig, um die Region zukunftsfit für das stetig wachsende Verkehrsaufkommen Enns-Donau-Winkel zu machen. Studien prognostizieren für das Jahr 2035 mehr als 27.000 Fahrzeuge pro Tag. Aktuell sind es rund 22.000. Die jährlichen Verkehrszählungen bestätigen den vorhergesagten Anstieg. Zwei Spuren können eine praktikable, staufreie und sichere Anbindung der Regionen untereinander in Zukunft nicht gewährleisten. Die Bevölkerung und die regionale Wirtschaft brauchen tragfähige und leistungsstarke Verbindungen.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Brücke gilt seit Mai 2022. LED-Tafeln an beiden Brückenportalen zeigen die maximale zulässige Geschwindigkeit an. Die Installation des Radargeräts mit März 2023 war notwendig, weil das Tempolimit nicht eingehalten wurde. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll die Belastungen des Brückentragwerks reduzieren und so die sichere Befahrbarkeit der bestehenden Brücke für die Verkehrsteilnehmer:innen erhalten, bis die Neue Donaubrücke Mauthausen fertiggestellt ist. Das Radar ist auf der oberösterreichischen Seite der Brücke montiert und seit 1. März 2023 scharf geschaltet.
Die Bestandsbrücke besteht aus zwei baulich eigenständigen Tragwerken. Die 30km/h-Beschränkung betrifft den Straßenverkehr, da die Belastungen des Brückentragwerks reduziert werden müssen, um die sichere Befahrbarkeit der bestehenden Brücke für die Verkehrsteilnehmer:innen bis zur Fertigstellung der Neuen Donaubrücke Mauthausen zu erhalten. Die Stahlbaukonstruktion unterhalb der Fahrbahn hat sich insbesondere durch Salzstreuung zunehmend verschlechtert. Das Tragwerk der Bahn ist davon nicht betroffen.
Der ursprüngliche Projektplan sah vor, den Tragwerkstausch der Bestandsbrücke erst nach Eröffnung der neuen Donaubrücke zu realisieren, damit die Donau durchgängig überquert werden kann.
Trotz sorgfältiger Planung und positiver Gutachten steht das Projekt „Neue Donaubrücke Mauthausen“ nun vor großen Herausforderungen: Im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde gegen den Genehmigungsbescheid Beschwerden erhoben. Das nun laufende Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht verzögert den geplanten Baubeginn deutlich.
Aufgrund des Verzugs im UVP-Verfahren der neuen Donaubrücke und des Zustands der alten Brücke wird es nun noch vor der Fertigstellung der neuen Donaubrücke zu einer Totalsperre für den Tragwerkstausch der Bestandsbrücke kommen. Seit sich dieses Szenario abzeichnet, arbeitet das Planungsteam mit Hochdruck an Lösungsoptionen. So ist es dank optimierter Bauverfahren und -ablauf gelungen, die Totalsperre der Bestandsbrücke von fünf auf drei Monate zu reduzieren.
Die Unterlagen für den Tragwerkstausch wurden Mitte Oktober 2024 zur Bewilligung eingereicht. Bereits im kommenden Jahr beginnt die ÖBB die gemeinsamen Pfeiler der Bestandsbrücke in der Donau zu verbreitern.
2026 soll die Vormontage des neuen Stromtragwerks für die sanierungsbedürftige Brücke im Ennshafen beginnen. Parallel dazu erfolgen sämtliche unter Verkehr möglichen Baumaßnahmen wie die Errichtung der Vorlandbrücke in Seitenlage und der Gewässerschutzanlagen.
Für den Tragwerkstausch selbst muss die Brücke gesperrt werden. Der hohe Vorfertigungsgrad ermöglicht eine minimale Sperrzeit für den Straßenverkehr von nur drei Monaten im Jahr 2028. Während der Sperre wird zuerst das alte Stahlfachwerk stückweise per Schiff abtransportiert. Danach müssen die Pfeiler angepasst werden, um anschließend das neue Tragwerk in zwei 200 Meter langen Teilstücken einzuschwimmen und zu montieren. Gleichzeitig wird die alte Vorlandbrücke abgetragen und das bereits seitlich errichtete Tragwerk quer verschoben. Im Anschluss kann die Brücke wieder für den Verkehr freigegeben werden.
Während der Sperre ist eine Donauquerung in diesem Bereich nicht möglich. Die Bahnbrücke bleibt davon unberührt, da sie über ein eigenständiges Tragwerk parallel zur Straßenbrücke verfügt.
Alle
Sanierungs- und Sicherheitsmaßnahmen auf der Bestandsbrücke werden fortgeführt.
Durch engmaschige Brückenprüfungen wird der Zustand der Brücke regelmäßig und
umfassend überwacht. Neben den gezielten Sanierungen bleibt die seit März 2023
geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bestehen, um eine weitgehend
unterbrechungsfreie Querung über die Donau in Mauthausen sicherzustellen.
Für die Zeit der Brückensperre wird ein umfassendes Maßnahmen- und Verkehrskonzept entwickelt. Dieses Konzept soll in enger Zusammenarbeit mit den wichtigsten regionalen Stakeholdern erarbeitet werden, da die Sperre erhebliche Auswirkungen auf den Alltag der Bevölkerung und die regionale Wirtschaft hat.
Die vor der UVP-Einreichung prognostizierten Kosten für den Abschnitt „Knoten B3 (OÖ) – Neue Donaubrücke – Knoten Pyburg B123 (NÖ) sowie den Neubau der Bestandsbrücke betrugen rund 168 Millionen Euro.
Für den Bau der Neuen Donaubrücke, den Tragwerkstausch der Bestandsbrücke, sämtlicher Zu- und Abfahrtsknoten, Radwege sowie den Bereich der Anbindung an die B1 liegen die Gesamtkosten bei rund 230 Millionen Euro. Darunter fallen auch Mehrkosten aus der geänderten Streckenführung, den Maßnahmen aus dem UVP-Verfahren sowie aus Material- und Energiepreissteigerungen.
55 Prozent der Kosten übernimmt das Land Oberösterreich, 45 Prozent das Land Niederösterreich.