Die Vorstudie zum Projekt Neue Donaubrücke hat die verschiedenen Brückenstandorte untersucht. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass eine neue Brücke östlich der bestehenden Brücke am verkehrswirksamsten ist. Der Standort ist somit als bester aus der Studie hervorgegangen. Eine „einfache Adaptierung“ ist baulich auch nicht möglich.
Der prognostizierte Verkehr von 27.800 Kfz/24h für das Jahr 2035 erfordert neben dem Bau einer zweiten Brücke auch einen 4-streifigen Ausbau der B123 im Bereich Knoten Windpassing bis zur Einbindung an die B1, um eine entsprechende Leistungsfähigkeit sicherstellen zu können. Durch eine Simulation des prognostizierten Verkehrs konnten die Planungen so optimiert werden, dass ein Ausbau auf vier Streifen nur im oben genannten Bereich erforderlich ist.
Die geschätzten Gesamtkosten für den Neubau der Donaubrücke sowie die Erneuerung der bestehenden Donaubrücke Mauthausen betragen rund 168 Millionen Euro.
Sowohl auf der neuen Donaubrücke wie auf der erneuerten alten Donaubrücke werden Geh- und Radwege errichtet, um eine adäquate Verbindung zwischen den beiden Bundesländern zu ermöglichen. Auch die Anbindung an den Donauradweg ist sichergestellt. Alle neu errichteten Anlagen werden selbstverständlich barrierefrei gestaltet.
Die Gemeinden Ennsdorf, St. Valentin und St. Pantaleon-Erla sind außerdem Bestandteil der „Potenzialregion St. Valentin“, die die Radwegplanung gemeindeübergreifend betrachtet und auch sehr eng mit den Planungen zur neuen Donaubrücke abstimmt.
Der Start zu den Bauarbeiten soll 2024 erfolgen und 2027 abgeschlossen sein.
Die Unterlagen zur UVP wurden am 8. Juli 2022 eingereicht.
Für die meisten großen Bauvorhaben ist ein Verfahren nach dem UVP-Gesetz (Umweltverträglichkeitsprüfung) erforderlich. Dabei werden die Auswirkungen eines Projektvorhabens auf die Umwelt beschrieben und von Sachverständigen aus verschiedensten Fachbereichen beurteilt. Prüfbereiche sind etwa Ökologie und Landschaftsbild. Das Verfahren sieht auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor.
Die Auswirkungen auf die Umwelt wurden bereits im Vorprojekt von einem Fachplaner erhoben und in der Wirkungsanalyse bewertet. Das Ergebnis zeigt, dass die Trassenvariante 12 den Beurteilungsaspekten Mensch, Raum und Umwelt mit einem vergleichsweise geringen Flächenverbrauch am meisten entspricht. Die Umsetzung der Variante hat eine sehr geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Biologische Vielfalt sowie auf landwirtschaftliche Nutzungen oder jagdbare Tiere.
Die neue Donaubrücke inkl. der erforderlichen Vorlandbrücken werden so gestaltet, dass der Hochwasserabfluss weiterhin gewährleistet ist und es keine Auswirkungen auf die AnrainerInnen und die Schifffahrt geben wird.
Im Rahmen der Vorstudie „Donaubrücke Mauthausen 2018“ wurden mögliche Standorte (Ost, Bestand und West) der Donaubrücke gemäß folgender Kriterien untersucht:
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien zeigte sich, dass der Standort Ost ideal für die neue Donaubrücke ist. Ein weiterer Pluspunkt: Die bereits bestehende Schneise für die Hochspannungsleitung im Bereich des Donauwaldes kann genützt werden.
Im Zuge des Vorprojektes wurden die Lebensräume und Wanderkorridore der im Projektraum lebenden Tiergruppen erhoben und auf mögliche Konflikte hin überprüft.
Um
Wildtiere wie Rehe, Hirsche etc. gefahrlose Wanderbewegungen zu ermöglichen und
für den Hochwasserfall Ausweichrouten zu bieten, ist für den Zubringer zur
neuen Brücke eine Wildquerungshilfe vorgesehen. Die Planungen erfolgten in
enger Abstimmung mit der Jägerschaft.
Im Zuge der Einreichplanung für das Projekt wurde eine lärmtechnische Untersuchung, basierend auf den prognostizierten Verkehr, durchgeführt. Anhand des Ergebnisses dieser Untersuchung werden – wo erforderlich – Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt oder die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen adaptiert und auf den prognostizierten Verkehr angepasst. Dies stellt auch einen wesentlichen Bestandteil des UVP-Genehmigungsverfahrens zur neuen Donaubrücke Mauthausen dar.
Im Sommer 2021 wurde seitens ecoplus die Adaptierung des Lärmschutzdamms entlang der Umfahrung B123 Pyburg-Windpassing umgesetzt. Hierzu entstand eine 8 Meter hohe Lärmschutzwand. Diese beginnt beim Kreisverkehr Windpassing und verläuft entlang der B123 Richtung Mauthausen bis etwa zur Mitte der Umfahrung.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Brücke gilt seit Mai 2022. LED-Tafeln an beiden Brückenportalen zeigen die maximale zulässige Geschwindigkeit an. Die Installation des Radargeräts mit März 2023 ist notwendig, weil das Tempolimit nicht eingehalten wurde. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll die Belastungen des Brückentragwerks reduzieren und so die sichere Befahrbarkeit der bestehenden Brücke für die Verkehrsteilnehmer:innen erhalten, bis die Neue Donaubrücke Mauthausen fertiggestellt ist. Das Radar ist auf der oberösterreichischen Seite der Brücke montiert und seit 1. März 2023 scharf geschaltet.
Erste Baumaßnahmen sollen mit Ende 2024 starten.
Die Bestandsbrücke besteht aus zwei baulich eigenständigen Tragwerken. Die 30km/h-Beschränkung betrifft den Straßenverkehr, da die Belastungen des Brückentragwerks reduziert werden müssen, um die sichere Befahrbarkeit der bestehenden Brücke für die Verkehrsteilnehmer:innen bis zur Fertigstellung der Neuen Donaubrücke Mauthausen zu erhalten. Die Stahlbaukonstruktion unterhalb der Fahrbahn hat sich insbesondere durch Salzstreuung zunehmend verschlechtert. Das Tragwerk der Bahn ist davon nicht betroffen.
Foto: Land OÖ/Mike Wolf