Häufig gestellte Fragen

Der Neubau einer Brücke ist dringend notwendig, um das stetig zunehmende Verkehrsaufkommen in der Region Enns-Donau-Winkel zu bewältigen, Pendlerinnen und Pendler zu entlasten sowie die regionale Wirtschaft bestmöglich für die Zukunft zu rüsten. Die bestehende Brücke mit zwei Fahrstreifen kann das alleine nicht leisten.

Die Vorstudie zum Projekt Neue Donaubrücke hat die verschiedenen Brückenstandorte untersucht. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass eine neue Brücke östlich der bestehenden Brücke am verkehrswirksamsten ist. Der Standort ist somit als bester aus der Studie hervorgegangen. Eine „einfache Adaptierung“ ist baulich auch nicht möglich. 

 

Die vor der UVP-Einreichung prognostizierten Kosten für den Abschnitt „Knoten B3 (OÖ) – Neue Donaubrücke – Knoten Pyburg B123 (NÖ“ sowie den Neubau der Bestandsbrücke betrugen rund 168 Millionen Euro. Für den Bau der Neuen Donaubrücke, den Tragwerkstausch der Bestandsbrücke, sämtlicher Zu- und Abfahrtsknoten, Radwege sowie den Bereich der Anbindung an die B1 liegen die Gesamtkosten bei rund 230 Millionen Euro. Darunter fallen auch Mehrkosten aus der geänderten Streckenführung, den Maßnahmen aus dem UVP-Verfahren sowie aus Material- und Energiepreissteigerungen. 55 Prozent der Kosten übernimmt das Land Oberösterreich, 45 Prozent das Land Niederösterreich.

Sowohl auf der neuen Donaubrücke wie auf der erneuerten alten Donaubrücke werden Geh- und Radwege errichtet, um eine adäquate Verbindung zwischen den beiden Bundesländern zu ermöglichen. Auch die Anbindung an den Donauradweg ist sichergestellt. Alle neu errichteten Anlagen werden selbstverständlich barrierefrei gestaltet.

Die Gemeinden Ennsdorf, St. Valentin und St. Pantaleon-Erla sind außerdem Mitglied der „Potenzialregion St. Valentin“, die die Radwegplanung gemeindeübergreifend betrachtet und auch sehr eng mit den Planungen zur neuen Donaubrücke abstimmt.

Der Umstieg vom Auto auf alternative Verkehrsmittel muss attraktiver sein. Gerade der Radverkehr soll gestärkt werden. Ziel ist es, Lücken im Radwegenetz zu schließen, um das Radfahren effizienter und komfortabler zu gestalten.

Der Start zu den Bauarbeiten war für 2024 egeplant. Durch das BVwG-Verfahren sind Baustart und Fertigstellung auf unbestimmte Zeit verzögert. Ab Baubeginn ist mit einer Dauer von 3 Jahren zu rechnen.

Im Juli 2022 wurde das Projekt für den Neubau der Donaubrücke bei Mauthausen zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Am 22. Februar 2024 haben die zuständigen Behörden den positiven Bescheid erlassen. Anfang September 2023 wurde bereits die „Zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen“ veröffentlicht, mit dem die zuständigen Gutachterinnen und Gutachter die Umweltverträglichkeit des Projekts bescheinigen. Zum dazugehörigen Maßnahmenkatalog, der alle Ausgleichsmaßnahmen auflistet und von der Behörde zusammengefasst wurde, gehören beispielsweise Ersatzaufforstungen im Ausmaß von 2,7 Hektar oder die Errichtung eines neuen Amphibienteichs.

Für die meisten großen Bauvorhaben ist ein Verfahren nach dem UVP-Gesetz (Umweltverträglichkeitsprüfung) erforderlich. Dabei werden die Auswirkungen eines Projektvorhabens auf die Umwelt beschrieben und von Sachverständigen aus verschiedensten Fachbereichen beurteilt. Prüfbereiche sind etwa Ökologie und Landschaftsbild. Das Verfahren sieht auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vor. 

Nachdem mehrere Beschwerden aus beiden Bundesländern fristgerecht im April 2024 bei den UVP-Behörden der Länder OÖ und NÖ eingebracht wurden, erfolgte die Beschwerdevorlage (Übergabe) an das Bundesverwaltungsgericht Wien (BVwG). Dieses prüft als erste Instanz für Beschwerden gegen einen UVP-Bescheid die Rechtmäßigkeit des Bescheids und die Argumente der Beschwerdeführer. Das BVwG hat in einem Eilverfahren Im Juli 2024 über den Spruchpunkt zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung entschieden und diesen ersatzlos behoben. Somit haben die Beschwerden eine aufschiebende Wirkung.

Die Auswirkungen auf die Umwelt wurden bereits im Vorprojekt von einem Fachplaner erhoben und in der Wirkungsanalyse bewertet. Das Ergebnis zeigt, dass die Trassenvariante 12 den Beurteilungsaspekten Mensch, Raum und Umwelt mit einem vergleichsweise geringen Flächenverbrauch am meisten entspricht. Die Umsetzung der Variante hat eine sehr geringe Auswirkungen auf das Schutzgut Biologische Vielfalt sowie auf landwirtschaftliche Nutzungen oder jagdbare Tiere.

Die neue Donaubrücke inkl. der erforderlichen Vorlandbrücken werden so gestaltet, dass der Hochwasserabfluss weiterhin gewährleistet ist und es keine Auswirkungen auf die AnrainerInnen und die Schifffahrt geben wird. 

Im Rahmen der Vorstudie „Donaubrücke Mauthausen 2018“ wurden mögliche Standorte (Ost, Bestand und West) der Donaubrücke gemäß folgender Kriterien untersucht:

  • Siedlungswesen und Landschaft
  • Naturraum und Bodennutzung
  • Verkehr


Unter Berücksichtigung dieser Kriterien zeigte sich, dass der Standort Ost ideal für die neue Donaubrücke ist. Ein weiterer Pluspunkt: Die bereits bestehende Schneise für die Hochspannungsleitung im Bereich des Donauwaldes kann genützt werden.

Im Zuge des Vorprojektes wurden die Lebensräume und Wanderkorridore der im Projektraum lebenden Tiergruppen erhoben und auf mögliche Konflikte hin überprüft. 

Um Wildtiere wie Rehe, Hirsche etc. gefahrlose Wanderbewegungen zu ermöglichen und für den Hochwasserfall Ausweichrouten zu bieten, ist für den Zubringer zur neuen Brücke eine Wildquerungshilfe vorgesehen. Die Planungen erfolgten in enger Abstimmung mit der Jägerschaft.

Im Zuge der Einreichplanung für das Projekt wurde eine lärmtechnische Untersuchung, basierend auf den prognostizierten Verkehr, durchgeführt. Anhand des Ergebnisses dieser Untersuchung werden – wo erforderlich – Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt oder die bestehenden Lärmschutzmaßnahmen adaptiert und auf den prognostizierten Verkehr angepasst. Dies stellt auch einen wesentlichen Bestandteil des UVP-Genehmigungsverfahrens zur neuen Donaubrücke Mauthausen dar.

Im Sommer 2021 wurde seitens ecoplus die Adaptierung des Lärmschutzdamms entlang der Umfahrung B123 Pyburg-Windpassing umgesetzt. Hierzu entstand eine 8 Meter hohe Lärmschutzwand. Diese beginnt beim Kreisverkehr Windpassing und verläuft entlang der B123 Richtung Mauthausen bis etwa zur Mitte der Umfahrung.

Im Bereich Alt Pyburg – Pyburg kommt es zu einer Entlastung um rund 1.700 Kfz/24h. Im Bereich Arthof-Stögen beträgt sie rund 1.200 Kfz/24h. Für den Bereich Rems beträgt die Entlastung rund 1.500 Kfz/24h. Diese Zahlen stellen den Vergleich der Verkehrsprognosen mit dem Referenzjahr 2035 dar.
Zu weiteren Anbindungen gibt es im Projekt keine Pläne.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Brücke gilt seit Mai 2022. LED-Tafeln an beiden Brückenportalen zeigen die maximale zulässige Geschwindigkeit an. Die Installation des Radargeräts mit März 2023 war notwendig, weil das Tempolimit nicht eingehalten wurde. Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll die Belastungen des Brückentragwerks reduzieren und so die sichere Befahrbarkeit der bestehenden Brücke für die Verkehrsteilnehmer:innen erhalten, bis die Neue Donaubrücke Mauthausen fertiggestellt ist. Das Radar ist auf der oberösterreichischen Seite der Brücke montiert und seit 1. März 2023 scharf geschaltet.

Die Bestandsbrücke besteht aus zwei baulich eigenständigen Tragwerken. Die 30km/h-Beschränkung betrifft den Straßenverkehr, da die Belastungen des Brückentragwerks reduziert werden müssen, um die sichere Befahrbarkeit der bestehenden Brücke für die Verkehrsteilnehmer:innen bis zur Fertigstellung der Neuen Donaubrücke Mauthausen zu erhalten. Die Stahlbaukonstruktion unterhalb der Fahrbahn hat sich insbesondere durch Salzstreuung zunehmend verschlechtert. Das Tragwerk der Bahn ist davon nicht betroffen.

Eine neue Brücke ist notwendig, um die Region zukunftsfit für das stetig wachsende Verkehrsaufkommen Enns-Donau-Winkel zu machen. Studien prognostizieren für das Jahr 2035 mehr als 27.000 Fahrzeuge pro Tag. Aktuell sind es rund 22.000. Die jährlichen Verkehrszählungen bestätigen den vorhergesagten Anstieg. Zwei Spuren können eine praktikable, staufreie und sichere Anbindung der Regionen untereinander in Zukunft nicht gewährleisten. Die Bevölkerung und die regionale Wirtschaft brauchen tragfähige und leistungsstarke Verbindungen.

Ursprünglich war geplant, den Tragwerkstausch nach Verkehrsfreigabe der neuen Donaubrücke durchzuführen. Somit wäre eine durchgängige Donauquerung möglich gewesen. Für die Dauer der Sperre der Bestandsbrücke waren fünf Monate veranschlagt. 

Aufgrund der Beschwerden gegen den positiven UVP-Bescheid und der nicht absehbaren Verfahrensdauer ist es nun erforderlich, die Sperre auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Durch eine Optimierung der Bauverfahren sowie Arbeiten im Schichtbetrieb während der Sperre ist eine Reduktion auf 3 Monate machbar. In dieser Zeit ist keine Donauquerung in diesem Bereich möglich. Die Bahnbrücke ist davon nicht betroffen, da es sich um eigenständiges Tragwerk parallel zur Straßenbrücke handelt.

Das Projektteam arbeitet bereits seit 1,5 Jahren intensiv an der Planung des Tragwerkstauschs an der Bestandsbrücke. Damit ist es möglich, das Tragwerk der Bestandsbrücke am Ende ihrer Lebensdauer, im Zuge einer kurzen Sperre, auszutauschen. 


Die erforderlichen Bewilligungen werden im Herbst 2024 eingereicht. Bereits 2025 werden erste bauliche Maßnahmen in Form der Verbreiterung der Pfeiler der Bestandsbrücke in der Donau gesetzt. Ab 2026 soll das neue Brückentragwerk für den Ersatz der Bestandsbrücke im Ennshafen vormontiert werden. Der Tausch des Tragwerks ist für 2028 geplant.

Alle Sanierungs- und Sicherheitsmaßnahmen auf der Bestandsbrücke werden fortgeführt. Durch engmaschige Brückenprüfungen wird der Zustand der Brücke regelmäßig und umfassend überwacht. Neben den gezielten Sanierungen bleibt die seit März 2023 geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bestehen, um eine weitgehend unterbrechungsfreie Querung über die Donau in Mauthausen sicherzustellen. 

Es ist geplant, für die Sperre der Brücke ein Mobilitätskonzept zu erstellen.