Rückschlag für Neue Donaubrücke Mauthausen: möglicher Baustart verzögert sich

Das Projekt für den Neubau der Donaubrücke bei Mauthausen wurde im Juli 2022 zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Am 22. Februar 2024 haben die zuständigen Behörden den positiven Bescheid erlassen. Aufgrund von Beschwerden prüft das Bundesverwaltungsgericht die UVP-Genehmigungen. Für die Menschen in der Region, die tagtäglich die Donau queren müssen, bleibt das Stauszenario rund um die Donaubrücke Mauthausen noch länger bestehen, denn das Gericht hat den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung aus Behördenbescheid aufgehoben. Der Baustart der Neuen Donaubrücke Mauthausen wird sich verschieben.

Nachdem mehrere Beschwerden aus beiden Bundesländern fristgerecht Anfang April bei den UVP-Behörden der Länder OÖ und NÖ eingebracht wurden, erfolgte die Beschwerdevorlage (Übergabe) an das Bundesverwaltungsgericht Wien (BVwG). Dieses prüft als erste Instanz für Beschwerden gegen einen UVP-Bescheid die Rechtmäßigkeit des Bescheids und die Argumente der Beschwerdeführer. Das BVwG hat in einem Eilverfahren über den Spruchpunkt zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung entschieden und diesen ersatzlos behoben. Somit haben die Beschwerden eine aufschiebende Wirkung.

Aufgrund des schlechten Zustands der bestehenden Brücke wäre es enorm wichtig gewesen, die Bauvorbereitungen parallel zum Verfahren voranzutreiben. Mit der Entscheidung des BVwG verzögern sich auch die notwendigen Vorbereitungsarbeiten.

Donauquerung bei Mauthausen sicherstellen
Alle Sanierungs- und Sicherheitsmaßnahmen werden fortgeführt, um eine langfristige Totalsperre der Brücke zu vermeiden. Das Prüfintervall wurde erheblich verkürzt. Dadurch kann der Zustand der Brücke regelmäßig und umfassend überwacht werden. Neben den gezielten Sanierungen bleibt die seit März 2023 geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h bestehen, um eine weitgehend unterbrechungsfreie Querung über die Donau in Mauthausen sicherzustellen.


Wissenswertes

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat über alle Beschwerden gegen behördliche UVP-Bescheide abzusprechen und prüft daher im vorliegenden Fall die Rechtmäßigkeit der UVP-Genehmigungen für das Vorhaben Neue Donaubrücke Mauthausen und die Entscheidungen über die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung.  Der Verfahrensablauf sieht vor, dass – nach Einlangen der Beschwerden und Abgabe einer Stellungnahme der Projektwerber – eine oder mehrere Verhandlungstage abgehalten werden. Die Dauer eines solchen Verfahrens kann sich über mehrere Jahre erstrecken. 

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