Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Genehmigung für den Bau der Neuen Donaubrücke Mauthausen unter Auflagen. Die Länder Oberösterreich und Niederösterreich prüfen das Erkenntnis nun im Detail.
Das BVwG-Erkenntnis setzt einen Meilenstein für die Neue Donaubrücke Mauthausen nach einem langen Planungs- und Genehmigungsprozess. Ausgangspunkt für die Errichtung einer neuen Donaubrücke ist die verkehrliche Entwicklung in den Bezirken Perg und Amstetten und die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Bestandsbrücke. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die Region dauerhaft zu entlasten und zukunftsfit zu machen, wurde die Neuerrichtung einer zusätzlichen Donauquerung vorbereitet und einem umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren unterzogen.
Gegen die positiven UVP-Bescheide wurden Beschwerden eingebracht, woraufhin sich das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Verfahrensschritten erneut mit dem Projekt befasste. In diesem Zuge wurden ergänzende Gutachten eingeholt und einzelne Fachbereiche, insbesondere im Bereich des Naturschutzes, vertieft geprüft. Das Projekt wurde daraufhin fachlich nachgeschärft, mit zusätzlichen Maßnahmen ergänzt und dem Gericht erneut vorgelegt.
Mit dem nun vorliegenden Erkenntnis bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Genehmigung für den Bau der Neuen Donaubrücke Mauthausen unter Berücksichtigung entsprechender Auflagen. Für die Länder Oberösterreich und Niederösterreich ist dieses Erkenntnis ein entscheidender Meilenstein nach Jahren intensiver fachlicher, rechtlicher und planerischer Arbeit.
Im nächsten Schritt wird das Erkenntnis nun im Detail analysiert. Die Expertinnen und Experten der Länder Oberösterreich und Niederösterreich prüfen die enthaltenen Auflagen sorgfältig und bewerten deren Auswirkungen auf den weiteren Projektzeitplan. Parallel dazu beginnt die konkrete Vorbereitung für einen frühestmöglichen Baustart.
Sperre der Bestandsbrücke 2028 bleibt aufrecht
Unverändert bleibt die Situation rund um die Bestandsbrücke Mauthausen: Die dreimonatige Sperre im Jahr 2028 ist aufgrund des notwendigen Tragwerkstauschs unumgänglich. Parallel dazu werden Maßnahmen vorbereitet, um die Auswirkungen für Pendlerinnen und Pendler sowie Betriebe und Einsatzorganisationen möglichst gering zu halten.




