Land OÖ führt am 14. Mai 2026 (Christi Himmelfahrt) ganztägig die regelmäßige Brückenprüfung auf der Bestandsbrücke in Mauthausen durch. Damit die Brücke auch weiterhin befahrbar bleibt, muss die Begutachtung der Stahlfachwerkskonstruktion oberhalb der Fahrbahn durchgeführt werden. Während der Überprüfung steht in einem Abschnitt von rund 50m in beiden Fahrtrichtungen nur ein Fahrstreifen zur Verfügung.
Im Zuge der routinemäßigen Brückenprüfung werden die Stahlfachwerksverbindungen oberhalb der Fahrbahn begutachtet, um die Brücke weiterhin in einem sicheren und funktionstüchtigen Zustand zu erhalten. Die Begutachtung erfolgt mittels Steiger, weshalb die Arbeiten nur von der Fahrbahn aus durchgeführt werden können. Während der gesamten Dauer der Überprüfung steht in einem Abschnitt von rund 50m nur ein Fahrstreifen zur Verfügung. Die Verkehrsführung erfolgt mit Wartepflicht bei Gegenverkehr. Bei Bedarf wird der Verkehr händisch geregelt.
Die Durchführung am Feiertag wurde bewusst gewählt, da an diesem Tag erfahrungsgemäß ein geringeres Verkehrsaufkommen besteht. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer geplanten Fahrt im Radio (Verkehrsfunk) oder bei Echtzeit-Routenplanern (zum Beispiel https://www.oeamtc.at/routenplaner) über die aktuelle Verkehrslage und Wartezeiten.
Wissenswertes
Die bestehende Donaubrücke Mauthausen wird seit Jahren regelmäßig begutachtet, um Schäden bestmöglich zu sanieren. Alle begleitenden und fast schon jährlich durchgeführten Maßnahmen können aber die Verschlechterung des Zustandes der alten Donaubrücke nicht aufhalten. Zusätzlich zu den punktuellen Sanierungen und der Nutzung eines eigens entwickelten Streufahrzeugs musste im März 2023 eine 30 km/h-Beschränkung eingeführt werden, um die dynamischen Belastungen auf der alten Brücke zu reduzieren. Alle Sanierungs- und Sicherheitsmaßnahmen laufen weiterhin, um eine länger dauernde Totalsperre möglichst zu verhindern. Auch das Prüfintervall ist seit Jahren deutlich verkürzt, um den Zustand der Brücke regelmäßig und engmaschig zu kontrollieren und die sichere Benützung durch die Verkehrsteilnehmenden gewährleisten zu können.




