Im Juli 2022 wurde das Projekt für den Neubau der Donaubrücke bei Mauthausen von den Bundesländern Oberösterreich und Niederösterreich zur Umweltverträglichkeits- prüfung (UVP) eingereicht. Das Vorhaben wurde in Bezug auf potentielle Umweltauswirkungen geprüft, diese in der UVE (Umweltverträglichkeitserklärung) beschrieben und von Sachverständigen aus verschiedensten Fachbereichen (v.a. die Auswirkungen auf den Menschen und die Natur) beurteilt.
Ein weiterer Meilenstein im Verfahren ist geschafft: Mit Vorliegen der „Zusammenfassenden Bewertung der Umweltauswirkungen“ bestätigen nun die zuständigen Gutachterinnen und Gutachter die Umweltverträglichkeit des Projekts.
Heute, am 5. September beginnt die achtwöchige öffentliche Auflage dieser zusammenfassenden Bewertung. Einsichtnahme ist bei den Behörden sowie den Standortgemeinden Mauthausen, Ennsdorf und St. Pantaleon-Erla möglich.
Auch den Verhandlungstermin zum Projekt „B123b Neue Donaubrücke Mauthausen“ hat die Behörde heute kundgemacht: Von 2. bis 9. November 2023 wird im VAZ St.
Pölten die Verhandlung zur Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden. An diesen
Tagen werden am selben Ort beide Verhandlungen (Land Oberösterreich sowie Land
Niederösterreich) stattfinden.
Wissenswertes
Die Umweltverträglichkeitsprüfung dient dazu, die Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt zu begutachten und sicherzustellen, dass das Projekt umweltverträglich umgesetzt wird. Auch die Interessen von Betroffenen und der allgemeinen Öffentlichkeit werden in diesem Verfahren angemessen berücksichtigt. Ob eine UVP durchgeführt wird oder nicht, richtet sich in der Regel nach der Größe und den zu erwartenden Auswirkungen des Bauvorhabens.