Weitere Verzögerung durch Gerichtsverfahren

Nach zwei intensiven Verhandlungstagen zum Infrastrukturprojekt Neue Donaubrücke Mauthausen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen Verbesserungsauftrag im Bereich Naturschutz bis Ende Juni erteilt. Diese Entscheidung führt zu einer weiteren Verzögerung des dringend notwendigen Infrastrukturprojektes.

Der ursprüngliche Plan, die Neue Donaubrücke Mauthausen zügig zu errichten und anschließend die alte Brücke zu erneuern, ist mit diesem gerichtlichen Auftrag nicht mehr realisierbar. Da die technische Lebensdauer der bestehenden Donaubrücke begrenzt ist, wird sie seit Jahren engmaschig begutachtet und saniert. Alle begleitenden Maßnahmen (wie z.B. Tempo 30) können jedoch die Verschlechterung des Zustandes der alten Donaubrücke nicht aufhalten. Das Tragwerk der bestehenden Donaubrücke muss ausgetauscht werden, um eine sichere Verkehrsverbindung zu gewährleisten. Der Tragwerkstausch der bestehenden Brücke wird so schnell wie möglich durchgeführt, doch die Leidtragenden sind schnell erkannt: Derzeit nutzen rund 22.000 Fahrzeuge täglich die Brücke. Im Jahr 2035 werden es laut Berechnungen 27.000 sein. Um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Region zu entlasten, sind eine zusätzliche Donauquerung, leistungsfähige Knoten und insgesamt vier Fahrstreifen über die Donau unumgänglich. Daran wird weiterhin mit Hochdruck gearbeitet.

Beim BVwG wurden neben dem Naturschutz auch die Fachbereiche Verkehrstechnik, Luftreinhaltung, Lärm, Humanmedizin, Hydrologie-Hochwasserschutz, Gewässerökologie, Forst und Landschaftsbild/Raumordnung verhandelt. Alle Fachbereiche wurden mit gleich hohem Stellenwert von den Ländern Oberösterreich und Niederösterreich und unterstützt von Fachexperten im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung ausgearbeitet. Konkret hat das Gericht nur im Bereich Naturschutz einen Verbesserungsauftrag bis Ende Juni erteilt: Neukartierung des Mittelspechts, Quantifizierung möglicher Fledermausquartiere sowie die Erhebung der Fledermausflugrouten und Detailplanung des Leitgehölzes (Sträucher, Bäume), um das Einfliegen der Fledermäuse in den Verkehrsraum zu verhindern.

Erst nach Erfüllung dieser Aufträge kann die Verhandlung fortgesetzt werden, was frühestens ab Herbst 2025 möglich ist.

Erfreulicherweise gibt es in den anderen verhandelten Fachbereichen keine Verbesserungsaufträge. Ein Indiz dafür, dass die Planungen in diesen Bereichen bereits auf einem guten Stand sind.

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